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   VG Stade, 02.02.2006 - 2 A 2089/03   

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VG Stade, 02.02.2006 - 2 A 2089/03 (https://dejure.org/2006,21659)
VG Stade, Entscheidung vom 02.02.2006 - 2 A 2089/03 (https://dejure.org/2006,21659)
VG Stade, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 2 A 2089/03 (https://dejure.org/2006,21659)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berechnung der Baugebühren für eine Lagerhalle mit Bürogebäude.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 92 Abs. 2 S. 1 VwGO; § 92 Abs. 3 VwGO; § 1 Abs. 1 NVwKostG; § 1 Abs. 3 NVwKostG; § 1 Abs. 1 BauGO; § 3 Abs. 3 S. 1 BauGO; § 3 Abs. 1 ThürBauGVO; Art. 3 Abs. 1 GG; § 9 Abs. 1 JVEG
    Voraussetzungen für eine fiktive Klagerücknahme; Anhebung des Kostenbetrags im Widerspruchsbescheid als reformatio in peius; Verletzung des Äquivalenzprinzips; Gebührenrechtliche Pauschalierung und Typisierung; Berechnung von Baugebühren; Zulässigkeit der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine fiktive Klagerücknahme; Anhebung des Kostenbetrags im Widerspruchsbescheid als reformatio in peius; Verletzung des Äquivalenzprinzips; Gebührenrechtliche Pauschalierung und Typisierung; Berechnung von Baugebühren; Zulässigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus VG Stade, 02.02.2006 - 2 A 2089/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mit Urteil vom 14. April 1967 (- BVerwG IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305 ff.) ausgeführt:.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit jeher anerkannt, dass es nicht willkürlich ist, wenn im Rahmen der durch das Äquivalenzprinzip gezogenen Grenzen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auf eine weiter differenzierende Gebührenregelung verzichtet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG 4 C 179.65 - BVerwGE 26, 305 ).".

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1994 - 8 S 1134/94

    Zur Baugenehmigungsgebühr beim Neubau eines Bürogebäudes und Verwaltungsgebäudes

    Auszug aus VG Stade, 02.02.2006 - 2 A 2089/03
    Entsprechendes gelte aber, wenn im Verwaltungsverfahren das Ergebnis einer Ausschreibung vorliege (VGH BW, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 8 S 1134/94 - NVwZ-RR 1995, 605 f.).

    Das vom Kläger angeführte Urteil des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 20. Dezember 1994 - 8 S 1134/94 - a.a.O.) ist hier nicht einschlägig.

  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus VG Stade, 02.02.2006 - 2 A 2089/03
    "Eine fiktive Klagerücknahme nach § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO setzt aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1 GG) voraus, dass im Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung - hier also am 24. Oktober 2001 - bestimmte, sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestanden haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, NVwZ 1994, 62 f.; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 48.84 -, BVerwGE 71, 213 ff, und Beschluss vom 12. April 2001 - 8 B 2/01 -, NVwZ 2001, 918).

    Die fehlende Stellungnahme zu rechtlichen Ausführungen in Schriftsätzen der Gegenseite vermag aber einen Schluss auf den Wegfall des Rechtsschutzinteresses nicht zu rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 12. April 2001 - 8 B 2/01 -, a.a.O.).".

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen;

    Auszug aus VG Stade, 02.02.2006 - 2 A 2089/03
    Die Verknüpfung zwischen dem Wert der staatlichen Leistung und der Gebührenhöhe ist damit von vornherein gelockert, ohne dass dies aus bundesrechtlicher Sicht Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 5.99 - UA S. 20).
  • BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00

    Einkaufszentrum; Verkaufsstätte; Baugenehmigungsgebühr; Rohbauwert;

    Auszug aus VG Stade, 02.02.2006 - 2 A 2089/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit im Beschluß vom 18. April 2000 ( - BVerwG 11 B 20.00 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 38) ausgeführt:.
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus VG Stade, 02.02.2006 - 2 A 2089/03
    Seine Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für eine unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20, S. 8).
  • BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der

    Auszug aus VG Stade, 02.02.2006 - 2 A 2089/03
    Dieses in ständiger Rechtsprechung zu den entsprechenden asylverfahrensrechtlichen Regelungen entwickelte, ungeschriebene Tatbestandsmerkmal gilt auch für die dem Asylverfahrensrecht nachgebildete und durch das 6. VwGO-Änderungsgesetz in das allgemeine Verwaltungsprozessrecht eingeführte Vorschrift des § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 8 B 119.00 -, NVwZ 2000, 1297).
  • BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der

    Auszug aus VG Stade, 02.02.2006 - 2 A 2089/03
    "Eine fiktive Klagerücknahme nach § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO setzt aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1 GG) voraus, dass im Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung - hier also am 24. Oktober 2001 - bestimmte, sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestanden haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, NVwZ 1994, 62 f.; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 48.84 -, BVerwGE 71, 213 ff, und Beschluss vom 12. April 2001 - 8 B 2/01 -, NVwZ 2001, 918).
  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 48.84

    Asylverfahren - Gerichtsbeschluß - Verfügung - Vorsitzender - Berichterstatter -

    Auszug aus VG Stade, 02.02.2006 - 2 A 2089/03
    "Eine fiktive Klagerücknahme nach § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO setzt aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1 GG) voraus, dass im Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung - hier also am 24. Oktober 2001 - bestimmte, sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestanden haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, NVwZ 1994, 62 f.; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 48.84 -, BVerwGE 71, 213 ff, und Beschluss vom 12. April 2001 - 8 B 2/01 -, NVwZ 2001, 918).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus VG Stade, 02.02.2006 - 2 A 2089/03
    Demgegenüber hat zwar das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Juni 1956 - BVerwG I A 13.55 - (BVerwGE 5, 136 ) betont, "dass zwischen Leistung und Gegenleistung ein richtiges Verhältnis bestehen muß", also auf das Gebot eines "angemessenen Verhältnisses zwischen der Gebühr und dem Wert der besonderen Leistung für den Empfänger" (BVerwGE 12, 162 ) abgestellt.
  • BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96

    Bauordnungsrecht - Gleichheitssatz und Bestimmtheitsgebot bei Gebühren für eine

  • BVerwG, 27.06.1956 - I A 13.55
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